Mindestabstand beim Überholen - Radfahren in Landsberg soll sicherer werden - ADFC Landsberg am Lech

Mindestabstand beim Überholen - Radfahren in Landsberg soll sicherer werden

Mehr Sicherheit für Radfahrer sollen die neuen Schilder erzeugen, die an den Einfallstraßen in Landsberg angebracht wurden. Ein zu enges Vorbeifahren mit dem Auto an Radfahrern führt immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrer

Mindestabstand beim Überholen
Im Bild von links: Moritz Hartmann (zweiter Bürgermeister Stadt Landsberg), Henrik Walter (ehem. Lüßmann, ADFC Kreisverband Landsberg) und Martin Baumeister (Vorsitzender ADFC Kreisverband Landsberg) © Henrik Walter ADFC Landsberg am Lech

Mehr Sicherheit für Radfahrer sollen die neuen Schilder erzeugen.

Ein zu enges Vorbeifahren mit dem Auto an Radfahrern führt immer wieder zu beklemmenden und gefährlichen Situationen für Radfahrer. Nicht selten auch zu Unfällen. Daher haben der ADFC Kreisverband Landsberg und die Stadt Landsberg gemeinsam beschlossen, an den Einfallstraßen Schilder aufzustellen, die Autofahrer an die nicht mehr ganz neue Abstandsregelung erinnern sollen. Denn ein Verstoß gegen die Regelung kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Die Schilder wurden vom städtischen Bauhof an acht Straßen aufgebaut. 

Dies nicht nur, um das Radfahren in Landsberg attraktiver und sicherer zu machen, sondern auch, um Autofahrer vor Bußgeldern zu bewahren. Denn es kann teuer werden, den Abstand nicht einzuhalten. Das Verwarnungsgeld für diesen Verstoß beträgt laut Bußgeldkatalog mindestens 30 Euro. Gefährdet man dabei ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder einen älteren Menschen, können es sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg sein. Wird der Radfahrer geschädigt, sind 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. 

Die Schilder sollen für mehr Bewusstsein sorgen 

Faktisch bedeutet das Abstandsgebot ein Überholverbot von Radfahrern bei Gegenverkehr oder an Engstellen wie etwa an Querungshilfen oder in der Kurve in der Neuen Bergstraße bergauf. „Ganz viele Autofahrer halten sich daran. Doch einigen ist das faktische Überholverbot an diesen Stellen nicht bewusst. Manche nötigen sich korrekt verhaltende Autofahrer und Radelnde gar per Hupe oder verbal“, erklären die Radverkehrsexperten des ADFC, Martin Baumeister, Bernd Peter und Henrik Walter (ehemals Lüßmann) in einer Pressemitteilung. „Mit den Schildern wollen wir hier mehr Bewusstsein schaffen, Aufklärung leisten und für Akzeptanz der Regelung sorgen“, ergänzt Moritz Hartmann (Grüne), Zweiter Bürgermeister der Stadt Landsberg. 

Das faktische Überholverbot von Radfahrern in der Neuen Bergstraße verdeutliche einmal mehr, dass hier endlich eine sichere und komfortable Radverkehrslösung geschaffen werden müsse. „Auch um den Autoverkehr flüssig zu halten. Denn wir sind alle auch Autofahrer“, betont Martin Baumeister, Vorsitzender des ADFC Kreisverbandes. „Die derzeitige Duldung des Radverkehrs auf dem teilweise nur 80 Zentimeter breiten Gehweg ist keine Lösung.“ 

Was dürfen die Radfahrer? 

Doch was gilt für Radfahrer, wenn etwa der Verkehr stockt oder vor einer roten Ampel eine Kolonne Autos wartet und sie rechts daran vorbeifahren wollen? Ist das weiterhin erlaubt – auch ohne 1,5 Meter Abstand zum Auto? „Ja, das ist es“, sagt Henrik Walter und verweist dabei auf konkrete Paragrafen der Straßenverkehrsordnung. 

Radfahrer dürften demnach auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist (mindestens ein Meter zwischen Auto und Fahrbahnrand). Allerdings gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen. Aus der Vorschrift zum Überholen von langsam fahrenden Fahrzeugschlangen könne man sinngemäß ableiten, dass die rechts überholte Kolonne nicht völlig stillstehen muss. 

Die Schilder sind in Landsberg an folgenden Einfallstraßen angebracht worden: Epfenhauser Straße, Münchner Straße, Ummendorfer Straße, Weilheimer Straße, Schongauer Straße, Augsburgerstraße, Bresslauer Straße und Erpftinger Straße. (lt) 


https://landsberg-am-lech.adfc.de/veroeffentlichung/so-soll-das-radfahren-in-landsberg-sicherer-werden-2

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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